Installationshinweise

Die Bullaugen des BIOGASKONTOR gelten im eingebauten Zustand als TECHNISCH DICHT, wenn sie gemäß der Betriebsanleitung eingebaut sind und die darin genannten Grundbedingungen eingehalten sind. Dann ist eine Ex-Zone der Kategorie 2 zu definieren mit einer Ausdehnung nach oben und zur Seite von 3 m und nach unten von 2 m.

(Siehe auch Sicherheitsregeln TI 4 des Fachverbandes Biogas und der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften)

Bei Einhaltung der folgenden Bedingungen kann das Bullauge als AUF DAUER TECHNISCH DICHT eingestuft werden, so dass im Normalbetrieb keine Ex-Zone um das Bullauge definiert werden muss, sofern eine Zone nicht aus anderen Gründen vorliegt.

Bedingungen für die Einstufung als AUF DAUER TECHNISCH DICHT:

  1. Montage durch eine fachkundige Person nach Betriebsanleitung

  2. Mindestabstand zu anderen Zündquellen ist eingehalten

  3. Dichtheitsprüfung gem. Betriebsanleitung mittels Schaum bildender Mittel oder Gassensor monatlich und nach 6 Monaten vierteljährlich

  4. Monatliche Wartung mit Prüfung der Schrauben auf festen Sitz gem Betriebsanleitung

  5. Zu- und Abluftöffnungen oder Raumluftüberwachung vorhanden, wenn erforderlich

Bei Störfällen sowie bei Instandhaltungsarbeit kann jedoch Gasaustritt nicht sicher ausgeschlossen werden, so dass dann eine Ex-Zone vorliegt. 

Vorsicht bei der Installation in geschlossenen Räumen!

Nach Möglichkeit sollte das Bullauge nicht innerhalb von geschlossenen Räumen in Wände oder Decken von Gas führenden Behältern eingebaut werden. Wird das Bullauge dennoch innerhalb von geschlossenen Räumen eingebaut, erfolgt dies auf eigene Gefahr und in Verantwortung des Herstellers und Betreibers der Gesamtanlage.

Falls der Einbau in geschlossenen Räumen dennoch notwendig ist, müssen folgende zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden:

  1. Genaue Einhaltung der Bedingungen für die Einstufung als AUF DAUER TECHNISCH DICHT

  2. Be- und Entlüftungsöffnungen in diesen Räumen von mindestens 200 cm² je Bullauge RD 300 und mindestens 400 cm² je Bullauge RD 400, wobei die Entlüftungsöffnungen direkt über dem Bullauge mit direkter Mündung ins Freie angeordnet sein müssen

  3. Raumluftüberwachung des Einbauraumes mittels Gasmelder mit der Folgewirkung: akustischer und optischer Alarm sowie Stromfreischaltung des Raumes